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Dezember 2017
Tarifinformation: 100%-Angleichung der Löhne Ost und West in der Gebäudereinigung bis 2020

Am 10.11.2017 hat der Bundesinnungsverband der Gebäudedienstleister mit den Gewerkschaften einen dreijährigen Anschlusstarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk ausgehandelt. Die Erklärungs- bzw. Widerspruchsfrist endete am 04.12.2017.

Ab dem 01.01.2018 gilt für alle Gebäudedienstleister der gesetzliche Tariflohn von 9,55 EUR/Std. (Glasreiniger 12,18 EUR/Std.) und wird bis zum 31.12.2020 bundesweit einheitlich auf 10,80 EUR/Std. (Glasreiniger 14,10 EUR/Std.) angehoben.












Dies bedeutet eine Anhebung um 19,34% (bzw. 22,29% – Glasreiniger) in den nächsten drei Jahren. Damit besteht nach 30 Jahren deutsche Einheit Tarifgleichheit in Ost und West.

Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages wurde unverzüglich gestellt und gilt durch Rechtsverordnung gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Das heißt, der Rahmentarifvertrag gilt nicht nur zwischen Arbeitgebern, die Innungsmitglieder sind, und Arbeitnehmern, die Gewerkschaftsmitglieder sind, sondern zwischen allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Geltungsbereich des Gebäudereiniger-Handwerks.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt die Allgemeinverbindlichkeit gem. der „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung“ nicht nur die Mindestlöhne für allgemeinverbindlich , sondern legt ebenfalls den Geltungsbereich der Unternehmen fest. Die Erhöhung betrifft alle Betriebe, die der Gebäudereinigung zuzurechnende Tätigkeiten ausüben, wie auch z.B. die Reinigung der Verkehrsflächen einschließlich die Durchführung des Winterdienstes.

Quellen:
https://www.die-gebaeudedienstleister.de/service-fuer-gebaeudedienstleister/tarifinformationen/
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mindestlohn-im-gebaeudereiniger-handwerk/150/11266/214812

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